Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs)

Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und der Agentur LITDA-IT gelten ausschließlich diese AGBs. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von der Agentur ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen AGBs abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform und mit der Unterschrift der Auftragsbestätigung.

2. Angebot und Vertragsabschluss

Sämtliche Angebote der Agentur LITDA-IT sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

3. Leistung durch Dritte

Die Agentur LITDA-IT erbringt ihre Leistungen entsprechend dem vereinbarten Vertragsinhalt. Sie kann zur Erfüllung der vereinbarten Leistung Dritte einschalten, mit denen sie dann im eigenen Namen Werkverträge abschließt.

4. Urheberrechte

Der Auftraggeber bestätigt mit der Erteilung des Auftrages ausdrücklich, dass er im Besitz aller Vervielfältigungs- und Reproduktionsrechte für das uns zur Überarbeitung übergebene Material ist. Werden gleichwohl durch die von uns vorgenommene Be- und Verarbeitung des Materials Rechte Dritter beeinträchtigt, haftet für die daraus entstehenden Schäden allein der Auftraggeber. In der LITDA-IT erstellte Entwürfe bleiben geistiges Eigentum von LITDA-IT. Möchte der Auftraggeber Fremdmaterial verwenden, ist dieser Verpflichtet der LITDA-IT die korrekten Urheberrechte mitzuteilen, sodass diese ausgewiesen werden können.

5. Haftung

a) Wir behandeln alle uns zur Auftrags-Ausführung überlassenen Gegenstände, insbesondere Filme, Originale und sonstige Arbeitsunterlagen mit größter Sorgfalt. Sollte gleichwohl ein Verlust, eine Beschädigung oder eine sonstige schädliche Einwirkung auf diese Gegenstände vorkommen, so ist unsere Haftung auf den Ersatz des vom Auftraggeber nachzuweisenden Materialwertes beschränkt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Wir empfehlen deshalb dem Auftraggeber, die uns übergebenen Unterlagen selbst versichern zu lassen. Bei Verlust, Zerstörung oder Beschädigung infolge Diebstahl, Feuer oder Wassereinbruch etc. haften wir nur bis zur Höhe, zu der die LITDA-IT ihrerseits eine Versicherung für diese Risiken abgeschlossen hat, wenn uns oder unserem Erfüllungsgehilfen nur leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.


b) Besteller, die in fremdem Auftrag handeln, haften neben ihrem Auftraggeber für die Erfüllung des Vertrages, insbesondere für die Bezahlung der Rechnung.


c) Der Auftraggeber stellt sicher, dass bei der Erteilung von Aufträgen unter Verwendung elektronischer Datenträger stets die Originaldatenträger beim Auftraggeber verbleiben und uns nur Kopien angeliefert werden; für die Integrität der Datenträger und die Datensicherheit können wir keinerlei Haftung übernehmen, desgleichen nicht für Datenübertragungsfehler. Kundendaten werden von uns nur nach Absprache und gegen Berechnung über den Bearbeitungszeitraum hinaus gespeichert.

6. Versand

Wir senden alle Unterlagen mit gewöhnlicher Post zurück. Es sei denn, der Kunde wünscht ausdrücklich eine andere Versandart. Der Versand aller Lieferungen erfolgt stets auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers, und zwar auch dann, wenn die Versandkosten von uns getragen werden. Eine Transportversicherung schließen wir nur ab, wenn der Auftraggeber dieses ausdrücklich wünscht und die Kosten dafür übernimmt.

7. Zahlungsbedingungen

Honorare werden für sämtliche Maßnahmen individuell vereinbart und nach den jeweiligen Einzelleistungen aufgeschlüsselt. Sämtliche Preisangaben gelten zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer, welche in der jeweils gültigen Höhe gesondert erhoben wird. Die LITDA-IT behält sich projektabhängig vor, eine der folgenden Zahlungsarten auszuwählen:

Unsere Zahlungsarten:
a) Rechnung – 30% Anzahlung und 70% Schlussrechnung

Mit Vertragsabschluss erstellen wir Ihnen eine Anzahlungsrechnung über 30% des Auftragswertes. Die restlichen 70% bezahlen Sie nach Auslieferung. Sie erhalten darüber eine Schlussrechnung. Alle Rechnungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar. Die LITDA-IT behält sich das Recht vor die Arbeiten erst nach Eingang der Anzahlung zu beginnen.

b) 100% nach Lieferung
Sie erhalten am Ende des Projektes eine Rechnung, welche binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zahlbar ist.

Wir akzeptieren nur Zahlungseingänge unter Berücksichtigung der Rechnungsnummer auf das folgende Geschäftskonto:

Inhaber: Tobias Lilienthal
IBAN: DE 48 5001 0517 5423 1953 20
BIC: ING DD EFF XXX
Institut: ING DiBa

Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 8 Prozent. Gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum von LITDA-IT und darf solange nur mit dem Einverständnis von LITDA-IT weiterveräußert, verpfändet oder sicherungsübereignet werden.

8. Termine

Wir bemühen uns, die dem Auftraggeber genannten Termine einzuhalten. Wegen der vielfältigen Möglichkeiten der Verzögerung von Ausführungen von Facharbeiten sind jedoch alle Zeitangaben grundsätzlich unverbindlich; demgemäß berechtigen Terminüberschreitungen nicht zum Ausspruch des Rücktritts oder zur Geltendmachung von Schadenersatz-Ansprüchen. Für den Fall, dass ausnahmsweise unsere Haftung wegen Verzuges gegeben ist, wird sie beschränkt auf diejenigen Schäden, die infolge Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit eingetreten sind.

9. Kennzeichnung und Veröffentlichungen

Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und gegebenenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Der Kunde gewährt LITDA-IT in branchenüblicher Weise (Pressemeldungen, Artikel auf der Seite www.litda.de und/oder Veröffentlichungen in Social Media Kanälen etc.) auf die bestehende Geschäftsbeziehung aufmerksam zu machen.

10. Mitwirkungspflichten des Kunden

Um die bestmögliche Verwirklichung seiner Wünsche zu ermöglichen, hat der Kunde bei der Leistungserbringung mitzuwirken. Der Kunde muss sein Anforderungsprofil bezüglich der zu erstellenden Unterlagen bzw. der vorzunehmenden Maßnahmen so genau wie möglich beschreiben, damit die Agentur in die Lage versetzt wird, Zielrichtung und Inhalt der vereinbarten Maßnahmen bestmöglich zu erschließen. Voraussetzung für die Realisierung, d.h. die Drucklegung bzw. endgültige Erstellung oder Veröffentlichung, ist die vorherige schriftliche Abnahme durch den Kunden. Diese erfolgt unverzüglich nach Zusendung der jeweiligen (Layout-) Vorlage. Durch die Abnahme erklärt sich der Kunde verbindlich mit der Vorlage einverstanden und trägt dementsprechend das Risiko eventuell noch vorhandener Schreib- oder Gestaltungsfehler oder sonstiger Unrichtigkeiten. Der Kunde hat daher die Vorlage sorgfältig und intensiv zu prüfen. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Wünscht der Kunde von der Agentur eine Garantie für Rechtschreibung, Grammatik, Korrekturen etc., so ist hierfür ein gesondertes Honorar schriftlich zu vereinbaren. Vom Kunden nachträglich geforderte Änderungen, Auftragsabweichungen oder Autorenkorrekturen werden gesondert nach Aufwand berechnet.

11. Weiterveräußerungen

a) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung das Eigentum der LITDA-IT. Der Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr, zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht im Verzuge ist, veräußern oder verarbeiten. Er ist zur Weiterveräußerung nur dann ermächtigt, wenn die Forderung aus der Weiterveräußerung nebst aller Nebenrechte in dem sich aus dem folgenden Absatz ergebenden Umfang auf uns übergehen.

b) Der Auftraggeber tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung der von uns ausgelieferten Vorbehaltsware nebst aller Nebenrechte bereits jetzt an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zusammen mit anderen, nicht uns gehörenden Waren veräußert wird, wird die Forderung nur in Höhe unseres Rechnungsbetrages abgetreten. Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber zur Erfüllung eines Werk- oder Werklieferungsvertrages verwendet, so wird die Forderung aus dem Werk- oder Werklieferungsvertrag in dem gleichen Umfang im Voraus an uns abgetreten, wie es vorstehend für die Forderung aus der Weiterveräußerung bestimmt ist.

c) Zur Einziehung der uns abgetretenen Forderungen ist der Auftraggeber bis auf Widerruf und solange ermächtigt, als er uns gegenüber nicht in Verzug gerät.

12. Gerichtsstand

Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögens ist, ist der Gerichtsstand für alle wechselseitigen Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung, Hamburg. Unser Geschäftssitz ist auch dann Gerichtsstand, wenn der Kunde zum Zeitpunkt der Auftragserteilung keinen eigenen Wohnsitz im Inland hat oder nach der Erteilung des Auftrags seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland heraus verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthalt bei Klageerhebung nicht bekannt ist. Es gilt stets das deutsche Recht.